Wenn Sie oder ein Angehöriger zur Ergotherapie kommen möchten, sprechen Sie mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt über die Besonderheiten, die Sie sehen, und lassen Sie abklären, ob Ergotherapie die richtige Therapieform sein kann.
Haben Sie eine Verordnung für Ergotherapie von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin erhalten? Dann vereinbaren Sie gerne einen Termin in unserer Praxis. Für eine unverbindliche Beratung stehen wir Ihnen telefonisch zur Verfügung.
Unser Team der Ergotherapie am Wall verfügt über diverse Qualifikationen und Behandlungs-Schwerpunkte. Daher schauen wir individuell, wer aus unserem Team Ihnen am besten weiterhelfen kann.
Sobald ein geeigneter Termin frei wird, nehmen wir Kontakt zu Ihnen auf.
Zu Beginn der Therapie wird in einem therapeutischen Erstgespräch Ihre medizinische Vorgeschichte besprochen.
Bitte bringen Sie zu diesem Termin Folgendes mit:
Gemäß der ärztlichen Diagnose wird im Laufe der ersten Termine ein körperlicher, kognitiver und/oder psychischer Befund erstellt, der Aufschluss über Ihre Stärken und Schwächen gibt. Daraufhin können wir mit Ihnen einen individuellen Behandlungsplan mit persönlichen Zielvorstellungen erarbeiten.
Im Verlaufe der weiteren Therapie können Hilfestellungen für Ihren Alltag ebenso selbstverständlich sein, wie bei Bedarf ein Plan mit Übungen für zuhause, damit Sie aktiv an der Erreichung Ihrer Ziele mitwirken können.
Ergotherapeutische Behandlungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Damit wir Sie behandeln können, brauchen Sie allerdings eine ärztliche Verordnung.
Für Erwachsene übernehmen die Krankenkassen die Kosten bis auf einen kleinen Eigenanteil. Genauere Infos dazu erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse oder in der Erklärung zum Eigenanteil, die Sie unten finden.
Auch Privatversicherte brauchen eine ärztliche Verordnung. Wie hoch die Kosten sind, können Sie gerne vorab bei uns erfragen. Die Kostenübernahme sollten Sie dann aber nochmal separat mit Ihrer Krankenversicherung abklären.
Ab 18 Jahren müssen Sie laut § 61 S. 3 SGB V für die Ergotherapie eine Zuzahlung leisten. Der genaue Betrag hängt von der Art der Verordnung ab, die Ihr Arzt oder Ihre Ärztin Ihnen ausgestellt hat.
Kosten pro Verordnung:
Bevor Ihre Therapie beginnt, erhalten Sie von uns eine schriftliche Information über Ihre individuellen Kosten.
Der Zuzahlungsbetrag wird in der Regel spätestens bis zum 2. Behandlungstermin in Rechnung gestellt.
Wenn Sie von der Zuzahlungspflicht befreit sind, geben Sie uns bitte rechtzeitig einen Nachweis.
Gesetzlich Versicherte können sich von der Zuzahlungspflicht befreien lassen, wenn die individuelle Belastungsgrenze erreicht ist.
Die persönliche Belastungsgrenze beträgt 2% der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt.
Für chronisch Kranke gilt: 1% der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt.
Wenn Sie sich befreien lassen wollen, stellen Sie einen Antrag bei Ihrer zuständigen Krankenkasse. Bei Fragen hierzu unterstützen wir Sie gerne.