Ergotherapie für Ihr Kind
Wir sind qualifiziert, Kinder ab einem Alter von ca. 3 Monaten bis hin zum Teenager zu behandeln!
- Sprechen Sie mit dem/der behandelnden Arzt/Ärztin über die Auffälligkeiten, die Sie sehen und klären, ob Ergotherapie die richtige Therapieform sein kann.
Wichtig: Ergotherapie kann nur mit ärztlicher Verordnung stattfinden.
- Wenn eine Verordnung für die Ergotherapie zusagt wird, melden Sie sich bei uns in der Praxis an. Unser Team der Ergotherapie am Wall verfügt über diverse Qualifikationen und Behandlungs-Schwerpunkte. Daher schauen wir bei jeder Anmeldung individuell, wer aus unserem Team Ihnen am besten weiterhelfen kann.
- Sobald ein passender Termin für frei wird vereinbaren wir einen Termin mit Ihnen zum Erstgespräch.
Die ergotherapeutische Behandlung von Kindern kann nur über eine ärztliche Verordnung erfolgen. Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen getragen. Bei Privatpatienten ist ebenfalls eine ärztliche Verordnung notwendig, die Kostenübernahme sollte vorab individuell mit der Krankenversicherung abgeklärt werden.
Wie sieht der Therapieverlauf aus?
Zu Beginn jeder Behandlung führen wir ein Erstgespräch und benötigen Informationen über die bisherige Entwicklung Ihres Kindes sowie seine Stärken und Schwächen. Daher bitten wir Sie, zu diesem Termin folgendes mitzubringen:
- das gelbe Vorsorgeheft
- sofern vorhanden - bereits vorliegende Berichte
- Beurteilungen vom Kindergarten
- von Schulkindern eine Kopie der letzten Schulzeugnisse
- bei schulischen Auffälligkeiten z.B. Schriftproben
Uns interessieren Erwartungen, mit denen Sie oder Ihr Kind zu uns kommen. Was genau soll besser werden? In diesem Erstgespräch werden wir erste Zielsetzungen für die Therapie vereinbaren.
Während der ergotherapeutischen Befunderhebung und auch während der Behandlung ist uns die Anwesenheit eines Elternteils gerade bei jungen Kindern sehr wichtig. Nur selten entstehen Situationen, in denen wir Sie bitten, nicht an der Behandlung teilzunehmen.
Die nächsten Einheiten bestehen je nach Indikation aus Überprüfungen, Tests und ergotherapeutischen Techniken, die Aufschluss über die Ursache der Schwierigkeiten Ihres Kindes geben sollen.
Abschließend wird Ihnen unser Eindruck und Befund in einem Gespräch erläutert und wir besprechen:
o Wie kann eine mögliche Förderung aussehen?
o Ist die Förderung durch die Ergotherapie die effektivste?
o Sollten weitere Anlaufstellen alternativ oder zusätzlich aufgesucht werden?
Gemeinsam suchen wir nach dem optimalen Weg und begleiten Sie!
Soll Ihr Kind weiterhin ergotherapeutisch betreut werden sind normalerweise ein, maximal zwei Praxisbesuche pro Woche vorgesehen. Nach der 9. oder 10. Therapieeinheit informieren wir den verordnenden Arzt oder Ärztin über den Behandlungsstand und einen eventuell weiteren Behandlungsbedarf. Bei weiterem Bedarf wird in der Regel problemlos eine neue Verordnung ausgestellt.
Alle Daten, die wir erheben, alle Informationen die wir bekommen, obliegen selbstverständlich dem Datenschutz. Ohne Ihr ausdrückliches Einverständnis werden keinerlei Angaben, die Ihr Kind und die Familiensituation betreffen, weitergegeben.